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Bedienerschulung

Die Sicherheite Ihrer Mitarbeiter liegt uns am Herzen.

Es ist wichtig und vom Gesetzgeber gefordert, dass Sie
unsere mobilen Arbeitsbühnen sicher bedienen können.

Lassen Sie Ihre Mitarbeiter durch uns in die Bedienung
der von Ihnen häufig genutzten Arbeitsbühnen schulen
.

Geschult werden in der Theorie:

  • Sicherheitsbestimmungen

  • Unfallverhütungsbestimmungen

  • Betriebsanleitungen

  • Gerätetechnik

  • Gefahren im Umgang mit Arbeitsbühnen

  • Wer darf eine Arbeitsbühne bedienen?

Geschult werden in der Praxis:

  • Gerätetechnik vor Inbetriebsnahme

  • Die sichere Bedienung

        Fahren in Grundstellung sowie in Arbeitsposition

  • Heben, senken, drehen und schwenken

  • Sicheres Arbeiten auf der Plattform

  • Kontrolle der Bodenbeschaffenheit

Ihre Mitarbeiter erhalten nach einem ausführlichen
Test die international gültige - BGR 500

§ 12 ArbSchG

"Mitarbeiter müssen über mögliche Gefahren beim Umgang mit Ihren Arbeitsmitteln aufgeklärt werden"

§ 222 StGB

"Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"

Zuständig ist der Unternehmer, der sein Mitarbeiter mit der Durchführung einer Aufgabe betraut. Diese Unterweisung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt und auch dokumentiert werden.

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