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Bedienerschulung

Die Sicherheite Ihrer Mitarbeiter liegt uns am Herzen.

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Es ist wichtig und vom Gesetzgeber gefordert, dass Sie
unsere mobilen Arbeitsbühnen sicher bedienen können.

Lassen Sie Ihre Mitarbeiter durch uns in die Bedienung
der von Ihnen häufig genutzten Arbeitsbühnen schulen
.

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Geschult werden in der Theorie:

  • Sicherheitsbestimmungen

  • Unfallverhütungsbestimmungen

  • Betriebsanleitungen

  • Gerätetechnik

  • Gefahren im Umgang mit Arbeitsbühnen

  • Wer darf eine Arbeitsbühne bedienen?

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Geschult werden in der Praxis:

  • Gerätetechnik vor Inbetriebsnahme

  • Die sichere Bedienung

        Fahren in Grundstellung sowie in Arbeitsposition

  • Heben, senken, drehen und schwenken

  • Sicheres Arbeiten auf der Plattform

  • Kontrolle der Bodenbeschaffenheit

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Ihre Mitarbeiter erhalten nach einem ausführlichen
Test die international gültige - BGR 500

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§ 12 ArbSchG

"Mitarbeiter müssen über mögliche Gefahren beim Umgang mit Ihren Arbeitsmitteln aufgeklärt werden"

§ 222 StGB

"Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"

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Zuständig ist der Unternehmer, der sein Mitarbeiter mit der Durchführung einer Aufgabe betraut. Diese Unterweisung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt und auch dokumentiert werden.

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