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LKW / BUS Berufskraftfahrer
Module
Weiterbildung für Berufskraftfahrer "LKW"
Weiterbildung für Berufskraftfahrer "Bus"
Info:
LKW- & Busfahrer riskieren hohe Bußgelder. Seit dem 9. September
müssen alle Berufskraftfahrer an speziellen Weiterbildungen teil-
nehmen. Die Weiterbildung für LKW-Fahrer erfolgt auf den recht-
lichen Grundlagen des BKrFQG. Stichtag ist der 10.09.2014/15.
Bitte beachten Sie:
Diese Weiterbildung darf nicht mit der Berufskraftfahrerqualifikation verwechselt werden.
Die Berufskraftfahrerqualifikation wird ebenfalls von uns angeboten.
Bei solchen Weiterbildung für LKW-Fahrer handelt es sich um eine Berufsqualifikation mit Abschluss bei der IHK. Auch wir bieten diese
Kurse an.
Wer ist von der "Modulpflicht" betroffen?
Alle Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Werkverkehr
durchführen, müssen eine besondere Qualifikation nachweisen,
um in diesem Bereich tätig zu sein. Betroffen sind Fahrer von
Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen
im Güterkraftverkehr, die entweder deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind oder die für ein Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat arbeiten. Im
Gesetz ist festgelegt, dass alle Fahrer, die ihren Führerschein vor
dem 09.09.2009 erworben haben, regelmäßig Weiterbildungen
besuchen müssen. (35 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Voraussetzungen:
Der LKW Führerschein wurde vor dem 10.09.2009 erworben.
Ziele der Weiterbildungsmaßnahmen:
Zielsetzung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetz (BKrFQG) ist die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und die Förderung einer wirtschaftlichen Fahrweise. Die gesetzlich verpflichtende Weiterbildung ist in 5 Unterrichtseinheiten (Module) von je 7 Stunden aufgeteilt.
Auszug aus dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV):
Es gilt demnach für alle Fahrerinnen und Fahrer, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen
mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erfor-derlich ist.
Danach müssen Berufskraftfahrer/innen des gewerblichen Personenverkehrs, denen die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE nach dem 9. September 2008 erteilt wird, und Berufskraftfahrer/innen des gewerblichen Güterkraftverkehrs, denen die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE nach dem 9. September 2009 erteilt wird,
über eine Grundqualifikation als Berufskraftfahrer nach § 4 des Gesetzes verfügen. Von dieser Bestimmung gibt es nur wenige Ausnahmen, so z.B. für Fahrten mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet [...].
Den ausführlichen Gesetzestext haben wir unten Ihnen als Download bereitgestellt.
Abschluss:
Teilnahmebscheinigung zur Vorlage bei der Führerscheinstelle.
Weiterbildungsinhalte:
Modul 1: ECO - Training
Modul 2: Sozialvorschriften
Modul 3: Sicherheitstechnik
Modul 4: Schaltstelle Fahrer
Modul 5: Ladungssicherung
Medien: Powerpointpräsentation
Fahrzeug: LKW Scania Euronorm 6
Sonstiges :Ladungssicherungsutensilien
Voraussetzung:
Der Bus-Führerschein wurde vor dem 10.09.2008 erworben.
Ziele der Weiterbildungsmaßnahmen:
Zielsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und die Förderung einer wirtschaftlichen Fahrweise. Die gesetzlich verpflichtende Weiterbildung ist in 5Unterrichtseinheiten (Module) von je 7 Stunden aufgeteilt.
Weiterbildungsinhalte:
Modul 1: ECO - Training
Modul 2: Markt und Image
Modul 3: Sicherheitstechnik
Modul 4: Sozialvorschriften
Modul 5: Fahrgastsicherheit