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Staplerschein
(Flurförderzeuge)
Seminar Staplerschein
„Fahrausweise für Flurförderzeuge“
Es wird hierbei Unterschieden zwischen:
GSA 1: Ausbildung im Betrieb mehrjährige Erfahrung
GSA 2: Ausbildung zu Gabelstaplerfahrer guten/geringen Kenntnissen
GSA 3: Ausbildung zu Gabelstaplerfahrer keine Kenntnisse
Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften §7 BGV D27 (neu DGUV 68) vor, dass nur ausgebildete Personen zum Steuern eines Gabelstaplers beauftragt werden dürfen. Zusätzlich verlangt die ISO DIN EN 9000 ff eine Schulung. Für Zeitpersonalunternehmen ergibt sich die Pflicht aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
• Vollendete 18 Jahre
• Körperliche (G25) und geistige Eignung
• Das Verständnis für technische Zusammenhänge
• Die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können
• Die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst zu handeln.
• Gute Deutschkenntnisse und gute motorische Fähigkeiten
Dauer:
• Staplerfahrer Anfänger 2 Tage
• Staplerfahrer Fortgeschrittene 1 Tag mit Genehmigung der BG
und innerbetrieblichen Vorkenntnissen (max.12 Personen)
Der Lehrgang beinhaltet in der Theorie und Praxis:
• Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
• mit PowerPoint und Filmvorträgen
• Training mit diversen Flurförderzeuge (Staplern)
• Theoretische und Praktische Prüfung
Ausstellen des Bedienerscheines und Übergabe des Zertifikates
Unterweisungsnachweis / Scheinverlängerung / Auffrischung
Die jährliche Unterweisung für Flurförderführer & Hebebühnenbediener erfolgt nach DGUV 1 §4 bzw. Arbeitsschutzgesetz §12 (neu DGUV 68).
Bitte beachten Sie, dass die in DGUV 100 - 500 Kap. 2.10 vorgeschriebene Unterweisung durch den Arbeitgeber erfolgen muss. Diese Unterweisung beinhaltet z.B. eine allgemeine und umfangreiche Aufklärung über Besonderheiten und mögliche Gefahren beim Umgang mit Arbeitsbühnen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindest- vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit und gem. der OHAS und den Arbeitsschutzgesetz §§12 und 15 sowie der BetrSichV §§3 & 9 sowie der DGUV 1 §§4 und 15 (neu DGUV 68)
Dauer:
Die Schulung benötigt ca. 2- 6 Stunden