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Erdbaumaschinen

Grundausbildung
Wiederholungsunterweisung

Info:

Grundausbildung laut LSV GBG 5 der BG der BGR 500 Kap. 2.12

(alt VBG 40 & BGR 262).

  

Theorie:

  •  Innerbetriebliche Verantwortung und Haftung des

        Baumaschinenführers

  • Technischer Aufbau, physikalische Grundlagen & Hydraulik

  • Standsicherheit

  • Betriebssicherheitsprüfung (Abfahrtskontrolle)

  • Fahren im öffentlichen Verkehrsbereich

  • Schulungsunterlagen für die Teilnehmer

  

Praxis:

Die praktische Ausbildung findet auf unserem Trainingsgelände

statt. Beim Ausheben von Gräben, Anlegen von Böschungen,

beim Füllen und Entleeren der Ladeschaufel wird neben

dem effizienten Arbeitszyklus vor allem die sichere Arbeitsweise

trainiert.Der Umgang und Einsatz der Klappschaufel oder auch

des Greifers bedarf aus unserer Erfahrung heraus, selbst bei

Personen mit Grundkenntnissen, einiger Übungszeit und

vor allem guter Ausbilder und Trainer.

  

Vorrausetzungen:

Nach der TRBS 2111 Teil 4 darf der Unternehmer nur Personen

mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragen, die

  • mind. 18 Jahre alt sind,

  • für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind (evtl. G 25 Untersuchung),

  • die im Führen des Baggers, Laders usw. unterwiesen sind,

  • die schriftlich beauftragt wurden (Fahrauftrag gem. Stufe III),

  • sowie Ihre Befähigung nachgewiesen haben (Schulung).

  

Ablauf:

Die Bagger/ Radladerausbildung umfasst eine theoretische und

praktische Prüfung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen

Fahrausweis für Erdbaumaschinen.

  

Schulungsangebot:

Schulungsangebot umfasst die Erstausbildung von Baggerfahrern

/ Radlader-, Kompaktlader- Laderfahrern.

 

Dauer:

i.d.R. 2-3 oder 5 Tage

Info:

Durchführung bzw. Notwendigkeit nach BGV A1 §4 bzw. Arbeitsschutzgesetz §12

  

Bitte beachten Sie:

Die in BGR 500 Kap. 2.10 vorgeschriebene Unterweisung muss durch den Arbeitgeber erfolgen. Diese Unterweisung beinhaltet z.B. eine allgemeine und umfangreiche Aufklärung über Besonderheiten und mögliche Gefahren beim Umgang mit Arbeitsbühnen.

 

 

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2009/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit und gem. der OHAS und den Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15 sowie der BetrSichV §§3 und 9 und der BGV A1 §§4 und 15

 

 

Grundlegende Inhalte der jährlichen Unterweisung:

  •  Rechtliche Grundlagen

  • Aufgaben und Pflichten des Erdbaumaschinenführers

  • Physikalische Grundlagen - Standsicherheit etc.

  • Arbeiten nach betrieblichen Gegebenheiten - Gerätebezogen

  • Wartungs- Instandhaltungsarbeiten

  • Praktische Übungen

  • Schriftliche Abschlussprüfung

 

 

Dauer:

2- 6 Stunden

 

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